Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises (BFH)
Die Festsetzung von Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG a.F. bzw. § 14c Abs. 2 Satz 2 2. Alt. UStG verlangt die (positive) Feststellung, dass eine in einer Rechnung ausgewiesene Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausgeführt wurde. Dafür reicht es nicht aus, dass dies "nicht auszuschließen" ist (, NV; veröffentlicht am ).
Hierzu führte der BFH weiter aus: Für das Vorliegen der Voraussetzungen der - einen Steueranspruch des Finanzamtes begründenden - Vorschrift des § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG a.F. bzw. § 14c Abs. 2 Satz 2 2. Alt. UStG trägt nach allgemeinen Grundsätzen das Finanzamt die Feststellungs- und Beweislast.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
NWB YAAAF-42811