Einkommensteuer | Ländergruppeneinteilung ab 2012 (BMF)
Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 bekannt gegeben ().
Hierzu führte das BMF weiter aus: In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 überarbeitet worden. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:
Algerien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Äquatorialguinea: von Gruppe 2 nach Gruppe 3,
Aserbaidschan: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Bosnien und Herzegowina: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Dominikanische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Iran, Islamische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Insel Man (Isle of Man): Neuaufnahme in Gruppe 1,
Israel: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
Jamaika: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Kanalinseln bzw. Normannische Inseln (Channel Islands): Neuaufnahme in Gruppe 1,
Kolumbien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Kroatien: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
Kuba: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Namibia: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Palästinensische Gebiete: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
Ungarn: von Gruppe 3 nach Gruppe 2
Hinweis: Das vollständige Schreiben finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Zur Homepage des BMF gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
MAAAF-42692