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Online-Nachricht - Donnerstag, 06.10.2011

Einkommensteuer | Ländergruppeneinteilung ab 2012 (BMF)

Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 bekannt gegeben ().

Hierzu führte das BMF weiter aus: In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 überarbeitet worden. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

  • Algerien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

  • Äquatorialguinea: von Gruppe 2 nach Gruppe 3,

  • Aserbaidschan: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

  • Bosnien und Herzegowina: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

  • Dominikanische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

  • Iran, Islamische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

  • Insel Man (Isle of Man): Neuaufnahme in Gruppe 1,

  • Israel: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,

  • Jamaika: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

  • Kanalinseln bzw. Normannische Inseln (Channel Islands): Neuaufnahme in Gruppe 1,

  • Kolumbien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

  • Kroatien: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,

  • Kuba: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

  • Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

  • Namibia: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

  • Palästinensische Gebiete: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,

  • Ungarn: von Gruppe 3 nach Gruppe 2

Hinweis: Das vollständige Schreiben finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Zur Homepage des BMF gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
MAAAF-42692