Online-Nachricht - Mittwoch, 28.09.2011

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (BMF)

Dient der Verstoß gegen die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen dazu, die Identität des Abnehmers zu verschleiern, um diesem im Bestimmungsmitgliedstaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen, kann der Unternehmer die Steuerbefreiung auch nicht aufgrund des objektiven Nachweises ihrer Voraussetzungen in Anspruch nehmen ().

Hintergrund: Der EuGH hatte entschieden, dass innergemeinschaftliche Lieferungen steuerpflichtig sind, wenn die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung zwar objektiv vorliegen, jedoch "bewusst sachlich falsche" Rechnungen ausgestellt werden, um "die Identität der wahren Erwerber" zu "verschleiern" ( NWB UAAAD-61700, Rdnrn. 47, 49 und Leitsatz; vgl. hierzu auch NWB-Nachricht v. 13.7.2011).
Hierzu führt das BMF u.a. aus: Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Anwendung Abschn. 6a.2 Abs. 3 UStAE, folgender neuer Satz 7 angefügt: „Dient der Verstoß gegen die Nachweispflichten nach § 6a Abs. 3 UStG aber dazu, die Identität des Abnehmers der innergemeinschaftlichen Lieferung zu verschleiern, um diesem im Bestimmungsmitgliedstaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen, kann der Unternehmer die Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung auch nicht aufgrund des objektiven Nachweises ihrer Voraussetzungen in Anspruch nehmen (vgl. NWB LAAAD-86749 und NWB UAAAD-61700).
Quelle: BMF online
 

 

Fundstelle(n):
NWB DAAAF-42643