Online-Nachricht - Freitag, 12.08.2011

Einkommensteuer | Vorwegabzug bei Finanzierung der Altersversorgung durch Gehaltsverzicht (FG)

Der Vorwegabzug ist bei der Finanzierung der Altersversorgung durch Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nicht zu kürzen ().

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Der Vorwegabzug ist nicht zu kürzen, da der Kläger sein Anwartschaftsrecht auf die Altersversorgung nicht ganz oder teilweise ohne, sondern ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erworben hat. Denn mit der "Vereinbarung zur Entgeltumwandlung" hat er im Gegenzug für die Gewährung der Versorgungszusage der Reduzierung seiner monatlichen Gehaltsansprüche zugestimmt und damit als Gegenleistung für die Versorgungszusage eine Minderung eines Vermögenswerts im Sinne der Rechtsprechung des BFH hingenommen. Da der Kläger somit innerhalb des schuldrechtlichen Rechtsverhältnisses als Angestellter der GmbH eine Einbuße an einem Vermögenswert, nämlich seinen monatlichen Gehaltsansprüchen, zu verzeichnen hat, kommt es auf die Frage, ob die Versorgungszusage seiner Beteiligungsquote an der GmbH entspricht, nicht an.

Quelle: NWB Datenbank


 

Fundstelle(n):
NWB DAAAF-42387