NWB Nr. 3 vom Seite 153

Vor- und Nachteile

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Ab 2016 steuerlich weniger attraktiv ...

ist der Einbau von der Gebäudeheizung dienenden Blockheizkraftwerken in Neubauten. Der Grund liegt in der kürzlich geänderten Verwaltungsauffassung, wonach Blockheizkraftwerke dann keine Betriebsvorrichtungen, sondern unselbständige Gebäudebestandteile sind, wenn der Steuerpflichtige damit auch Strom erzeugt, den er im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit in das Netz einspeist. Nur wenn im Einzelfall der Funktionszusammenhang mit dem Gebäude zurücktritt – zum Beispiel bei Heizkraftwerken zur Versorgung eines Fernwärmenetzes oder einer Reihenhaussiedlung –, werden weiterhin Betriebsvorrichtungen angenommen. Das hat Folgen: Bei Neubauten – sowie im Rahmen anschaffungsnaher Aufwendungen – sind die Aufwendungen für ein Blockheizkraftwerk nunmehr dem Gebäude zuzurechnen, d. h. AfA erfolgt nur noch nach den Regeln für Gebäude. Und auch ein steuermindernder Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG oder Sonderabschreibungen können nicht in Anspruch genommen werden. Vorteilhaft ist die neue Sichtweise der Finanzverwaltung nur, wenn alte, wenig energieeffiziente Heizkessel ausgetauscht werden. Denn beim Einbau eines Blockheizkraftwerks in eine vermietete Bestandsimmobilie können nunmehr grundsätzlich die Kosten sofort und in voller Höhe als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden. – Einen Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung eines Blockheizkraftwerks gibt .

Eigentlich nur Vorteile sieht Hackenberg in der Errichtung einer Treuhandstiftung, weshalb er auf diese Gestaltungsalternative einer Stiftung vorstellt und deren Vorzüge aufzeigt. Die Gründung einer Treuhandstiftung, auch unselbständige oder nichtrechtsfähige Stiftung genannt, ist unkompliziert. Sie erfolgt durch Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder oder per Verfügung von Todes wegen. Benötigt werden somit nur eine Errichtungsurkunde, eine Satzung und ein Treuhandvertrag. Die Treuhandstiftung ist also bestens geeignet für Stiftungsvorhaben, die schnell und ohne Beteiligung der Stiftungsaufsicht realisiert werden sollen.

Mit den Vor- und Nachteilen der Verlagerung der kompletten privaten Vermögensverwaltung (zum Beispiel Wertpapiergeschäft, Streubesitz- und größere Unternehmensbeteiligungen, Immobilieninvestments) von einer inländischen auf eine ausländische Holdinggesellschaft, um dort von günstigeren regulatorischen und teilweise auch steuerlichen Rahmenbedingungen Gebrauch zu machen, befasst sich Heß auf . In steuerlicher Hinsicht wirft ein solches Projekt sowohl bei der Übertragung dieses Vermögens als auch bei der nachfolgenden laufenden Besteuerung zahlreiche Fragen auf. Anhand eines Praxisbeispiels gibt Heß Lösungsansätze für die Gestaltungsberatung an die Hand.

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 153
NWB EAAAF-41662