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IWB 1/2016 S. 5

Polen | Beabsichtigte Mehrwertsteueränderungen zum Jahreswechsel

[i]Haftung des Leistungsempfängers für die Ausgangssteuer – Abschaffung verbindlicher AuskünfteZum waren umfangreiche Änderungen des polnischen Umsatzsteuergesetzes geplant, jedoch schien dieses Vorhaben sich nach letzten Informationen zu verzögern. Als wichtigste Änderung erscheint die generelle Haftung des (unternehmerischen) Leistungsempfängers für die Ausgangssteuer des leistenden Unternehmers. Ausnahmen sind insbesondere vorgesehen für Lieferungen zu ermäßigten Steuersätzen (8 % und 5 %), für Leistungen unter einer monatlichen Schwelle von 100.000 PLN (ca. 23.500 €) pro Gesellschaft und bei Anwendung des sog. „split payment“-Verfahrens. Im letzteren Verfahren ist vorgesehen, dass nur der Nettobetrag an den leistenden Unternehmer überwiesen wird, während die Umsatzsteuer direkt auf ein Sonderkonto der Finanzbehörden gezahlt wird. Weitere geplante Änderungen betreffen u. a. d...

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