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FG München 21.08.2015 7 K 3844/13, IWB 1/2016 S. 2

FG München | Verstoß von § 8b Abs. 5 KStG 2003 gegen die Kapitalverkehrsfreiheit – subsidiäre Anwendung von § 3c EStG

(1) Die Hinzurechnung pauschalierter Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG 2003 verstößt auch bei Dividendenerträgen von Tochtergesellschaften in Drittländern gegen S. 3die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV. Auf die Höhe der tatsächlichen Beteiligung kommt es dabei nicht an (entgegen a/07/10006 NWB BAAAE-08161). (2) Bei Nichtanwendbarkeit von § 8b Abs. 5 KStG sind nach § 3c Abs. 1 EStG die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den steuerfreien Dividendenerträgen entstandenen Betriebsausgaben dem Gewinn hinzuzurechnen. (3) Bei der Ermittlung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG ist eine Aufteilung im Schätzungswege zulässig, wenn Kosten teilweise im Zusammenhang mit steuerfreien und teilweise im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen entstanden sind.

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