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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 5/12

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 2 Abs. 1, MwStSystRL § 9, UStG § 2 Abs. 1

Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts aufgrund GAP-Reform als steuerbarer Umsatz

Leitsatz

1a) Steht die Unternehmereigenschaft aufgrund nachhaltiger Ausführung der sog. laufenden Umsätze ohnehin fest, kann das Merkmal der Nachhaltigkeit für sonstige einzelne (entgeltliche) Umsätze vernachlässigt werden.

1b) Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen durch einen Landwirt ist unternehmerisch und gehört zum Rahmen des Unternehmens, weil sie in Bezug zur Haupttätigkeit des Landwirts steht. Denn der dem Landwirt zugewiesene Zahlungsanspruch hat seine Grundlage in der zum Stichtag ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeit und die aus dem Zahlungsanspruch resultierenden Betriebsprämien stellen eine Beihilfe für die landwirtschaftliche Tätigkeit dar.

2a) Einer Zuordnungsentscheidung durch Ausweis der Umsatzsteuer bedarf es nur dann, wenn der Gegenstand nicht bereits seiner Art nach zum Unternehmensvermögen gehört, wie bei gemischt nutzbaren Gegenständen. Eine private, nichtunternehmerische Nutzung des Zahlungsanspruches ist vorliegend aber aufgrund der Koppelung an die Betriebsinhaberschaft sowohl bei der Zuteilung als auch beim Verkauf nicht zulässig und damit nicht möglich.

2b) Der Zahlungsanspruch des Landwirts gehört auch ertragsteuerlich als immaterielles Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen.

Fundstelle(n):
WAAAF-28852

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Nutzungsdauer:
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 10.09.2014 - 4 K 5/12

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