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FG Köln 13.02.2003 15 K 600/99

Umsatzsteuer; | Bereitstellung von Adressen für Mailing-Aktionen als Hauptleistung (§ 12 UStG; §§ 164, 204 AO)

Das Folgendes entschieden: (1) Die Bereitstellung von Adressen durch den Stpfl. für von ihm im Auftrag seiner Kunden durchgeführte sog. Mailing-Aktionen ist als selbständige (Haupt-)Leistung zu qualifizieren, die dem Regelsteuersatz unterliegt. (2) Wurde der Stpfl. durch eine USt-Sonderprüfung veranlasst, seinen eigenen Standpunkt in einer Streitfrage aufzugeben, sich der Rechtsansicht des FA erstmalig anzuschließen und praktische Konsequenzen zu ziehen, stellt das Verhalten des FA ein vertrauensbildendes Verhalten dar. Die FinBeh ist an diese Beurteilung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gebunden. Der Vertrauenstatbestand fällt nicht dadurch fort, dass das FA eine verbindliche Zusage gem. § 204 AO mit dem formalen Argument ablehnt, es fehle ...

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