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Sonder- und Ergänzungsbilanzen in Zeiten der E-Bilanz
Änderungen im nächsten Bearbeitungsjahr
[i]Koch/Nagel/Maltseva, E-Bilanz – rationell und richtig umstellen, Herne 2012 Sonder- und Ergänzungsbilanzen führen bei Personengesellschaften zu wichtigen und relevanten steuerlichen Auswirkungen. Mangels Integration in den Rechnungswesenbestand der Gesamthand wurden diese in der Vergangenheit häufig mit Hilfsmitteln wie Tabellenkalkulationen „nebenbei“ erstellt. Aufgrund des Erfordernisses, Sonder- und Ergänzungsbilanzen künftig im sog. E-Bilanz-Taxonomieformat zu übermitteln, benötigen diese deutlich mehr Aufmerksamkeit und eine andere technische Umsetzung als bisher. Auch eine zu falschen Ergebnissen führende Programmverbindung beim führenden Softwareanbieter fordert den Jahresabschlussbearbeiter.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Erstellung von Sonderbilanzen
[i]Handelsbilanz weist nur Gesamthandsvermögen ausIn der Handelsbilanz einer Personengesellschaft werden ausschließlich das Vermögen und die Schulden der Gesamthand ausgewiesen. Das sonstige Vermögen der Gesellschafter darf nicht bilanziert werden (vgl. § 264c Abs. 3 HGB).
[i]Kirsch, Sonderbilanzen (EStG), infoCenter NWB JAAAB-73670 Aus der grundlegenden Norm des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG zur Besteuerung von Personengesellschaften und deren Anteilseigner folgt jedoch, dass auch Vermögen, welches dem Mitunt...