Zahlungsaufforderung für Steuerverbindlichkeiten einer insolventen griechischen Tochtergesellschaft gegenüber dem griechischen
Staat
Leitsatz
1) Die Zahlungsaufforderung des inländischen FA, das dieses auf der Grundlage der Richtlinie 2010/24/EU erlässt zur Einziehung
von Steuerrückständen gegenüber dem griechischen Staat, ist kein Verwaltungsakt, insbesondere kein Leistungsgebot i.S. des
§ 254 AO und kann demnach auch nicht angefochten werden.
2) Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlungsaufforderung mit der Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen verbunden ist, für
den Fall, dass innerhalb einer bestimmten Frist nicht gezahlt wird.
3) Die Rechtswidrigkeit der Zahlungsaufforderung kann auch nicht mit einer Feststellungsklage verfolgt werden und eine (vorbeugende)
Unterlassungsklage bzgl. zukünftiger Vollstreckungsmaßnahmen ist ebenfalls unzulässig, sofern das FA sich verpflichtet, aus
dem Beitreibungsersuchen bis zum Abschluss entsprechender Verfahren in Griechenland nicht weiter vorzugehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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