StuB Nr. 1 vom Seite 1

Auf ein neues Jahr ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... mit neuem Mehrwert in Ihrer Datenbank

Mit dieser Ausgabe starten wir in das neue Jahr 2016, zu dem ich Ihnen alles Gute wünsche. Wie bereits im letzten Editorial angekündigt erweitern wir die digitalen Inhalte Ihrer StuB. So steht Ihnen ab Januar kostenlos das Werk „NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht“ der namhaften Herausgeber Prinz/Kanzler in der NWB Datenbank zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie auf S. III dieser Ausgabe.

Streitthema Rückstellungen

Die Behandlung der Rückstellungen ist und bleibt ein Dauerbrenner. Auch im Jahr 2015 hat sich die (Finanz-)Rechtsprechung mit dem Thema intensiv beschäftigt und dabei teils Beifall, teils Widerspruch von Finanzverwaltung, Berufstand der Wirtschaftsprüfer und Literatur geerntet. Anknüpfend an die Beiträge in den Vorjahren stellen Oser/Wirtz ab S. 3 ausgewählte Rückstellungssachverhalte des Jahres 2015 vor und geben Handlungsempfehlungen für Aufsteller, Prüfer und Berater.

Infolge der seit einigen Jahren andauernden Phase niedriger Marktzinsen sind Zweifel entstanden, ob die mit dem BilMoG eingeführte Regelung zur Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes (noch) zu einem hinreichenden Glättungseffekt führt. Vor diesem Hintergrund hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung im Zuge des BilRUG aufgefordert zu prüfen, ob die Dauer des Bezugszeitraums für den durchschnittlichen Marktzins von derzeit sieben Jahren (auf 12 oder 15 Jahre) verlängert werden soll. Leider ist es im Jahr 2015 zu keiner Gesetzesänderung gekommen. Hier hoffen die Unternehmen auf eine Gesetzesinitiative im neuen Jahr.

APAReG verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, die größte Reform der Aufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Deutschland seit Jahrzehnten. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom . Das APAReG setzt die aufsichts- und berufsrechtlichen Vorschriften aus der am in Kraft getreten EU-Reform der Abschlussprüfung um. Es wird eine Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet. Die seit 2005 für die öffentliche fachbezogene Aufsicht zuständige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird aufgelöst. Die Reaktionen auf das beschlossene Gesetz sind sehr unterschiedlich: Während sich die WPK moderat positiv äußert, hagelt es von wp.net heftige Kritik am APAReG. Wir werden auf das APAReG noch ausführlich zurückkommen. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten noch den Gesetzentwurf zum Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) beschlossen (vgl. dazu auf S. 32).

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 1/2016 Seite 1
NWB YAAAF-19000