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StuB Nr. 1 vom Seite 30

§ 13b UStG: Bauträgerfälle und Zivilrecht

StB Michael Seifert, Troisdorf

Das LG Köln hat sich mit Urteil vom - 7 O 103/15 zur Frage der nachträglichen Abwahl der Abrechnung nach § 13b UStG in Bauträgerfällen geäußert. Diese Entscheidung dürfte über den entschiedenen Einzelfall hinaus bedeutsam sein.

In dem Streitfall hatte ein bauleistender Unternehmer (Kläger) für einen Bauträger in den Jahren 2008 bis 2012 Bauleistungen erbracht und unter Anwendung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) Netto-Rechnungen ausgestellt.

Der Bauträger berief sich auf das NWB PAAAE-50006 (BStBl 2014 I S. 128 = Kurzinfo StuB 2014 S. 78 NWB SAAAE-52695) und beantragte bei seinem FA die Rückerstattung der entrichteten Umsatzsteuer. Das FA wiederum unterrichtete im November 2014 den Bauleistenden und forderte ihn auf, Brutto-Rechnungen auszustellen und die ausgewiesene Umsatzsteuer anzumelden. Dem folgte der Bauleistende und verlangte nunmehr die Zahlung der Umsatzsteuer vom Bauträger auf Grundlage der übersandten Brutto-Rechnungen. Dagegen erhob der S. 31Bauträger für den überwiegenden Teil der Rechnungen die Einrede der Verjährung.

Das LG Köln kommt in seinem Urteil vom zu folgenden Ergebnissen:

  • Ein Anspruch des leistenden Untern...

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