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StuB 1/2016 S. 38

Umsatzsteuer | Zur Saunanutzung durch Hotelgäste seit

Nach dem sind Saunaleistungen, die nach dem erbracht werden, mit dem Regelsteuersatz zu besteuern. Das BMF hat nun zur Aufteilung eines Gesamtentgelts für Übernachtungsleistungen und Saunanutzung Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst ( NWB PAAAF-06782).

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