Postdoktorale Tätigkeit ist keine Berufsausbildung i. S. v. Art. 20 DBA-Kanada
Forschungsstipendium einer Kanadischen Einrichtung für postdoktorale Tätigkeit in Deutschland als in Deutschland steuerbare
Einkünfte aus selbstständiger wissenschaftlicher Tätigkeit
gewöhnlicher Aufenthalt
Leitsatz
1. Eine postdoktorale Tätigkeit ist nicht als Berufsausbildung i. S. v. Art. 20 DBA-Kanada bzw. Art. 20 OECD-MustAbk zu werten.
2. Das einem in Deutschland Ansässigen zugeflossene Forschungsstipendium einer Kanadischen Einrichtung für seine postdoktarale
Tätigkeit in Deutschland ist ungeachtet seiner steuerlichen Behandlung in Kanada nicht aufgrund Art. 20 DBA-Kanada in Deutschland
steuerfrei. Vielmehr handelt es sich um Einkünfte aus selbstständiger wissenschaftlicher Tätigkeit i. S. d. Art. 14 Abs. 1
DBA-Kanada, für die das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht.
3. Der gewöhnliche Aufenthalt i. S. v. Art. 4 Abs. 2 DBA-Kanada liegt in dem Vertragsstaat, in dem der Steuerpflichtige normalerweise
und überwiegend lebt.
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 18 DStRE 2016 S. 705 Nr. 12 EFG 2015 S. 1717 Nr. 20 IStR 2016 S. 590 Nr. 14 IWB-Kurznachricht Nr. 21/2015 S. 786 WAAAF-18918
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