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Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit Risikogeschäften
Der BFH hat entschieden, dass von einer GmbH getätigte Risikogeschäfte (Wertpapiergeschäfte) regelmäßig nicht die Annahme rechtfertigen, die Geschäfte würden im privaten Interesse des (beherrschenden) Gesellschafters ausgeübt (, BFH/NV 2004 S. 1482; Bestätigung des , BStBl 2003 II S. 487). Die Gesellschaft sei grundsätzlich darin frei, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren wahrzunehmen. Dies gelte – anders als in den (BStBl 1997 I S. 112) und vom (BStBl 2003 I S. 333) vertreten – auch, wenn der Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen aus den Risikogeschäften einerseits und dem eigentlichen Unternehmensgegenstand der GmbH andererseits ein allenfalls entfernter se...