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Versorgungsleistungen bei beschränkter Steuerpflicht
Für den Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen bei beschränkt Steuerpflichtigen sowie für die Besteuerung der Versorgungsleistungen beim Empfänger hat das BMF im Hinblick auf das EuGH-Urteil in der Rechtssache Grünewald eine Übergangsregelung verkündet, die bis zu einer gesetzlichen Neuregelung des § 50 Abs. 1 EStG gelten soll.