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BMF 18.12.2015 IV C 3 - S 2301/07/10001: 003, KSR 1/2016 S. 12

Versorgungsleistungen bei beschränkter Steuerpflicht

Für den Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen bei beschränkt Steuerpflichtigen sowie für die Besteuerung der Versorgungsleistungen beim Empfänger hat das BMF im Hinblick auf das EuGH-Urteil in der Rechtssache Grünewald eine Übergangsregelung verkündet, die bis zu einer gesetzlichen Neuregelung des § 50 Abs. 1 EStG gelten soll.

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