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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 12 K 121/14

Gesetze: AO § 122 Abs. 2 Nr. 2, AO § 355, AO § 365, AO § 108 Abs. 1, BGB § 187 Abs. 1

Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO, Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die Post

Leitsatz

  1. Auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 Halbs. 2 AO kann erst zurückgegriffen werden, wenn trotz erfolgter Sachaufklärung noch Zweifel am gesetzlichen Zugang eines Bescheides verbleiben.

  2. Ein VA gilt bei einer Übermittlung im Ausland einen Monat nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.

  3. Die Behörde muss den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen.

  4. Zum Begriff des Zugangs i. S. des § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAF-18566

Preis:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 09.09.2014 - 12 K 121/14

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