Gewerblicher Grundstückshandel: Steuersubjektsübergreifende
Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze bei Ehegatten, Unentgeltlicher
Erwerb vor Veräußerung, Nachhaltigkeit bei Veräußerung
eines einzigen Objektes
Leitsatz
Eine steuersubjektsübergreifende Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze bei Ehegatten mit der Rechtsfolge eines 3 Objekte
umfassenden gewerblichen Grundstückshandel des Ehemannes und einem nur 1 Objekt umfassenden gewerblichen Grundstückshandel
der Ehefrau kommt auch dann nicht in Betracht, wenn die Ehefrau das Objekt vor der sodann zeitnah erfolgten Veräußerung unentgeltlich
vom Ehemann erworben hatte (entgegen Rz. 9 Satz 3 des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 434).
Eine nachhaltige gewerbliche Tätigkeit kann bei der Veräußerung eines einzigen selbst bebauten Grundstücks ohne Wiederholungsabsicht
nur ausnahmsweise zu bejahen sein, wenn ein Steuerpflichtiger über einen längeren Zeitraum Aktivitäten entwickelt, die nach
Umfang und Gewicht hinter denen, die zum Bau mehrerer Objekte notwendig sind, nicht zurückbleiben (vgl. , BStBl II 2003, 294, und vom IV R 17/04, BStBl II 2005, 606).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 8 Nr. 44 DStRE 2016 S. 1484 Nr. 24 Ubg 2017 S. 55 Nr. 1 EAAAF-18052
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 11.12.2014 - 16 K 2972/14 G
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