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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 156/13

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4, EStDV § 11d Abs 1

AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung

Leitsatz

  1. Auch bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung können AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG i.V.m. § 11d Abs. 1 EStDV nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV abgezogen werden.

  2. § 11d Abs. 1 EStDV ist auch im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung anwendbar.

  3. Ob die Rechtsvorgänger selbst AfA geltend gemacht haben, ist unerheblich. § 11d Abs. 1 EStDV knüpft nur an die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der Absetzungen an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbStB 2016 S. 46 Nr. 2
KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 12
KÖSDI 2016 S. 19636 Nr. 1
KAAAF-18050

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 17.03.2015 - 13 K 156/13

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