Steuerfahndung - Steuerstrafverteidigung
3. Aufl. 2015
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II. Die Fahndung nach der Steuer – Organisation, Aufgaben und Befugnisse
1. Allgemeines
41Die Steuerfahndung könnte man auch als „Steuerpolizei” bezeichnen. Sie nimmt die Ermittlungshandlungen vor Ort (insbesondere Durchsuchungen) vor und ist somit häufig auch der hauptsächliche Ansprechpartner des Beschuldigten im Steuerstrafverfahren. Neben dieser Funktion als Justizbehörde kommt der Steuerfahndung auch eine Funktion als Fiskalbehörde bei rein steuerlichen Ermittlungen nach der AO zu. Aufgrund ihres Auftretens vor Ort steht sie immer wieder im Fokus der Medien und wird entsprechend von der Öffentlichkeit wahrgenommen.
42Diese Außenwirksamkeit der Steuerfahndung führt aber auch dazu, dass die Steuerfahndung selbst, ihre Rechten und Pflichten, ihre Aufgaben, Stellung und Möglichkeiten falsch eingeschätzt werden (vgl. z. B. zur Personalstärke der Steuerfahndung und ihren Erfolgen Anhang 1).
Für eine effektive Vertretung des Mandanten im Steuerstrafverfahren ist es für einen Berater/Verteidiger jedoch unverzichtbar, über diese Punkte genaue Kenntnisse zu haben.
Die AStBV (Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren) geben einen guten Einstieg und auch in der Folge immer wieder hilfr...