Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerfG 14.03.2000 1 BvR 284/96 , 1 BvR 1659/96

Versorgungsrecht; | Beschädigtengrundrente für Kriegsopfer im Beitrittsgebiet

Es ist mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass die den Kriegsopfern nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG gewährte Beschädigtengrundrente in den alten und neuen Ländern über den hinaus bei gleicher Beschädigung ungleich hoch ist (ab : 86,71 % der Westrenten). § 84a BVG, auf dem diese unterschiedliche Behandlung beruht, ist ab dem nichtig. Dagegen bleibt es im Fall der Kleiderverschleißpauschale bei der unterschiedlichen Höhe der Leistungen ( 1 BvR 284 und 1659/96).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen