Online-Nachricht - Mittwoch, 01.06.2011

Einkommensteuer | Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Schiffsfonds (BFH)

Der BFH hat entschieden, dass Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten eines in der Rechtsform einer GmbH Co. KG geführten Schiffsfonds in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (Tankschiff bzw. Containerschiff) zu behandeln sind. Außerdem hat der BFH zu der Abschreibungsdauer von hochseetauglichen Tankschiffen Stellung genommen (; veröffentlicht am ).

Hierzu führte der BFH weiter aus: Die von der BFH-Rechtsprechung für den geschlossenen Immobilienfonds entwickelten Grundsätze (vgl. NWB NAAAA-89037), an denen der erkennende Senat festhält, sind gleichermaßen auf den vorliegend zu beurteilenden Fall eines geschlossenen Schiffsfonds zu übertragen. Danach sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Schiffsfonds als Anschaffungskosten des Schiffs zu behandeln. Für die rechtliche Beurteilung ist auf die Sicht der beitretenden Gesellschafter abzustellen, nach der sämtliche Aufwendungen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an dem Schiff stehen (vgl. hierzu auch NWB-Nachricht v. 1.6.2011, zu den Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Windkraftfonds).

Anmerkung: Der BFH hat in der o.g. Entscheidung auch zu der Abschreibungsdauer von hochseetauglichen Tankschiffen Stellung genommen. Diese ist in amtlichen Tabellen der Finanzverwaltung (sog. AfA-Tabellen) mit zwölf Jahren veranschlagt. Grundsätzlich folgt die Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung diesen Tabellen. Für die hier zu beurteilende Tankergeneration von sog. Doppelhüllentankern würde die Anwendung der AfA-Tabelle aber nach Meinung des BFH zu einer unzutreffenden Besteuerung führen. Die Tabelle beziehe sich auf Schiffstypen, die ab 1973 hergestellt worden seien; sie sei heute angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß. Aus umfangreichen Erhebungen, die insbesondere von Stellen der europäischen Union vorgenommen worden seien, lasse sich entnehmen, dass die Lebensdauer der auf den Weltmeeren verkehrenden Tankerflotte deutlich höher als zwölf Jahre sei. Vor diesem Hintergrund hat der BFH die Vorentscheidung bestätigt, mit der die Nutzungsdauer des Tankschiffs auf 17 Jahre geschätzt worden war.

Quelle: BFH online

 

Fundstelle(n):
NWB NAAAF-17239