Online-Nachricht - Montag, 30.05.2011
Einkommensteuer | Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer (FG)
Ist die private Mitbenutzung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht nur von untergeordneter Bedeutung, so steht die Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG der Abziehbarkeit auch nur eines Teils der Aufwendungen entgegen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aufgrund der geänderten BFH-Rechtsprechung betr. der Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise ().
Fundstelle(n):
NWB QAAAF-17225