Online-Nachricht - Donnerstag, 26.05.2011

Gesetzgebung | Reform des Gründungszuschusses für Arbeitslose (BMAS)

Das Bundeskabinett hat am einen Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beschlossen.

Gründungszuschuss: Der Gründungszuschuss soll neu justiert werden, indem er von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt wird. Die Entscheidung soll dabei aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall getroffen werden. Die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten sollen sachverständige Experten der Verbände und IHKen vor Ort prüfen. Die erforderliche Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld soll von 90 auf 150 Tage erhöht werden. Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro) soll von neun auf sechs Monate gekürzt werden. Die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 €) soll von sechs auf neun Monate verlängert werden. Die mögliche Gesamtförderdauer soll weiterhin bei 15 Monaten bleiben. Des Weiteren soll die Gründungsförderung künftig früher beantragt werden müssen.

Eingliederungszuschüsse: Derzeit existieren eine Vielzahl an Rechtsgrundlagen für eine Förderung mit Eingliederungszuschüssen, die sowohl von Vermittlern als auch Arbeitgebern und Geförderten unübersichtlich empfunden wird. Die Eingliederungszuschüsse sollen daher  gezielt vereinheitlicht werden. Statt sechs verschiedener Eingliederungszuschüsse vom allgemeinen Zuschuss bis hin zu besonderen Zuschüssen für ältere Arbeitnehmer und Jugendliche soll es nun eine allgemeine Grundnorm geben, die Flexibilität und eine passgenaue Förderung ermöglichen soll. Umständliche Prüfungen alternativer Tatbestände sollen damit künftig entfallen. Eingliederungszuschüsse können danach auch künftig bis zu 50% des Arbeitsentgeltes betragen und bis zu 12 Monaten gewährt werden. Für behinderte und schwerbehinderte Menschen bleiben erweiterte Förderhöhen und -dauern möglich.

Hinweis: Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll noch im Mai in die parlamentarische Beratung gehen, dort im Oktober beschlossen werden und Anfang November in Kraft treten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten das BMAS. Zur deren Homepage gelangen Sie hier.

Quelle: BMAS online

 

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-17202