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Online-Nachricht - Freitag, 29.04.2011

Einkommensteuer | Doppelte Haushaltsführung - im Steuerrecht mit kleinen Tücken (DStV)

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist darauf hin, dass umgekehrte Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerlich weiterhin berücksichtigt werden können, sofern der Besuch des Ehepartners tatsächlich beruflich veranlasst ist.

Hierzu führt der DStV weiter aus: Der DStV weist jedoch darauf hin, dass der erkennende Senat sich im genannten Beschluss eine Hintertür offen gelassen hat für die Fälle, in denen der umgekehrte Besuch tatsächlich beruflich veranlasst ist. So ließ die Rechtsprechung in einer früheren Entscheidung den Kostenansatz für die Familie eines Seemannes zu, der selbst berufsbedingt an einer Heimreise gehindert war. Daher empfiehlt der Verband, Einzelfälle mit einem Steuerberater abzustimmen. Das Nachsehen, selbst für Fahrten zur gemeinsamen Wohnung, haben im Übrigen Inhaber von Dienstwagen – diesen bleibt ein Werbungskostenabzug in jedem Fall ausdrücklich gesetzlich versagt (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 6 EStG).

Quelle: DStV, Pressemitteilung Nr. 5/11

 

Fundstelle(n):
LAAAF-17056