Online-Nachricht - Donnerstag, 31.03.2011

Einkommensteuer | Steuerbegünstigung für Gebäudesanierung (FG)

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Steuerbegünstigung für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 10f EStG) nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn solche Aufwendungen auf bereits bestehenden Wohnraum entfallen, nicht jedoch für einen Neubau (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: In dem entschiedenen Fall erwarb der Kläger eine Eigentumswohnung in einem über hundert Jahre alten Mehrfamilienhaus, das saniert und dessen Wohnungsbestand in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Die vom Kläger angeschaffte Wohnung wurde während der Sanierung des Altbaus in dessen bis dahin unausgebautem Dachgeschoss neu errichtet. Der Kläger verlangte die Gewährung der besonderen Begünstigung für die am Gebäude vorgenommenen Sanierungsaufwendungen, soweit sie nach seinen Berechnungen anteilig auf seine Wohnung entfielen. Das Finanzamt entsprach diesem Begehren auch teilweise, allerdings nicht in der geltend gemachten Höhe. Daraufhin erhob der Erwerber Klage vor dem Finanzgericht.

Anmerkung: Die dem Kläger bereits – nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht – gewährte Vergünstigung bleibt ihm allerdings erhalten, weil das Finanzgericht die Situation eines Klägers nicht verbösern darf, d.h. er darf nach der finanzgerichtlichen Entscheidung nicht schlechter gestellt werden als vor Klageerhebung. Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH liegt noch nicht vor.

Quelle: FG Berlin-Brandenburg online


 

Fundstelle(n):
NWB VAAAF-16889