Online-Nachricht - Donnerstag, 10.03.2011

Zivilrecht | Verkäufer kann negative "ebay"-Bewertung nicht entfernen (OLG)

In einem Eilverfahren hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass ein ebay-Verkäufer, der auf eine Negativbewertung eines Käufers erwidert hat, im Regelfall nicht die Löschung der negativen Bewertung verlangen kann ( I-15 W 14/11).

Dazu führt das Gericht weiter aus: Der Verkäufer habe keinen Löschungsanspruch. Das ebay-Bewertungssystem ermögliche im Konfliktfall den Beteiligten, unverzüglich ihre Sichtweise zu schildern. Jedenfalls im Eilverfahren, im einstweiligen Verfügungsverfahren, könne daher in der Regel keine Löschung verlangt werden. Im Übrigen sei die Aussage „hat seine ware erhalten, ich aber nie mein geld“ im Kern nicht ersichtlich unwahr. Auch die Bezeichnung „Finger weg“ überschreite nicht die Grenze zur Schmähkritik.

Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung

 

Fundstelle(n):
NWB GAAAF-16774