Lohnsteuer | Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 (BMF)
Das BMF weist darauf hin, dass mehrere Millionen falsch ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigungen automatisch korrigiert werden. Es sei daher nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.
Hierzu führt das BMF weiter aus: Arbeitnehmer müssen nicht befürchten, dass die Angabe gekürzter Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung zu Nachteilen im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer führt. Die Fälle mit fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigung 2010 werden maschinell erkannt. Das Finanzamt berücksichtigt daraufhin die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, dass die betroffenen Arbeitnehmer prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden. Es ist damit nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.
Quelle: BMF online
Hinweis: Das Thema fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen war auch Gegenstand einer Erörterung im Finanzausschuss des Bundestages. Ein Vertreter der Bundesregierung teilte dort am Mittwoch () mit, dass die falsch ausgefüllten Lohnsteuerbescheinigungen bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch korrigiert werden. Die Korrektur werde durch eine Softwareumstellung bei den Finanzbehörden automatisch erfolgen. Ohne die Korrektur hätte der Fehler zu geringeren Steuererstattungen führen können.
Fundstelle(n):
BAAAF-16686