Online-Nachricht - Montag, 14.02.2011

Einkommensteuer | Abgrenzung selbständiger von nichtselbständiger Tätigkeit (BFH)

Der BFH hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Kläger aus der Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter-Geschäftsführer er war, Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat (, NV; veröffentlicht am ).

Hierzu führte der BFH weiter aus: Ob das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers  einer Kapitalgesellschaft ein Arbeitsverhältnis ist, hängt nicht vom Umfang der Vertretungsbefugnisse des Geschäftsführers im Innenverhältnis ab, sondern richtet sich nach den allgemeinen Kriterien zur Abgrenzung selbständiger von nichtselbständiger Tätigkeit. GmbH-Gesellschafter sind regelmäßig Selbständige, wenn sie zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft sind und mindestens 50 v.H. des Stammkapitals innehaben. Auch wenn diese Einordnung auf sozialrechtlichen Überlegungen beruht (vgl. ), die für die steuerrechtliche Einstufung einer Tätigkeit als selbständig oder nichtselbständig keine Bindungswirkung besitzen, kann die Beteiligungsquote im Rahmen der steuerlichen Beurteilung zumindest als Indiz herangezogen werden.

Quelle: NWB Datenbank


 

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-16632