Online-Nachricht - Dienstag, 25.01.2011

Umsatzsteuer | Abzug von Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern (FG)

Das FG Düsseldorf hatte über die Frage der umsatzsteuerlichen Einordnung der von Spielervermittlern erbrachten Leistungen zu entscheiden (; veröffentlicht am , Revision zugelassen).

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Die Spielervermittler haben durch die Beratung und Vermittlung beim Transfer bzw. bei der Vertragsverlängerung von Berufsfußballspielern sonstige Leistungen i. S. des § 3 Abs. 9 UStG in Form von Vermittlungsleistungen gegen Entgelt an den Verein erbracht. Dieser ist als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet gewesen. Selbst wenn die Vermittlungsleistungen bereits Gegenstand der zwischen den Spielervermittlern und den Fußballspielern geschlossenen Managementverträge gewesen sein sollten und eine treuwidrige Doppeltätigkeit vorgelegen haben sollte, wäre dies steuerrechtlich unerheblich.

Anmerkung: Das Gericht hat die Revision zugelassen, da grundsätzlich klärungsbedürftig sei, wie die von Spielervermittlern erbrachten Leistungen umsatzsteuerlich einzuordnen sind. Ein Aktenzeichen des BFH liegt noch nicht vor.

Quelle: FG Düsseldorf online


 

Fundstelle(n):
NWB JAAAF-16507