Online-Nachricht - Dienstag, 18.01.2011

Arbeitsrecht | Nach Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag (LAG)

Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen ().

Hierzu führte das LAG weiter aus: Die Klägerin wird durch diese Regelung wegen ihres Alters diskriminiert. Die nach dem Alter unterscheidende Regelung ist nicht gemäß § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (kurz: AGG) gerechtfertigt. Es fehlt an einem legitimen Ziel für diese Ungleichbehandlung, das im Tarifvertrag oder in dessen Kontext Anklang gefunden hat. Dies gilt insbesondere für das von der Arbeitgeberseite vorgebrachte Argument, mit der Regelung solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Die Klägerin, der nach der tariflichen Regelung nur 34 Urlaubstage zuständen, kann im Streitfall wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung 36 Urlaubstage pro Jahr beanspruchen. Diese Angleichung nach oben entgegen der bestehenden tariflichen Regelung folgt aus dem Grundsatz der effektiven und wirksamen Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben. Die Revision ist zugelassen.

Quelle: LAG Düsseldorf, Pressemitteilung v.


 

Fundstelle(n):
NWB QAAAF-16454