Online-Nachricht - Montag, 17.01.2011

Umsatzsteuer | Konkurrenzverbotentschädigung bei Geschäftsveräußerung (FG)

Der Ausgleich für ein Konkurrenzverbot, das im Zuge einer Unternehmensveräußerung vereinbart wird, unterliegt dann nicht der Umsatzsteuer, wenn dem Verbot eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt (, veröffentlicht am ; Revision zugelassen).

Dazu führt das Gericht weiter aus: Die Verpflichtung der Klägerin, nicht in Konkurrenz zur Erwerberin zu treten, gehöre - wie der Verkauf des Unternehmens an sich - zu den nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbaren Umsätzen. Dem Konkurrenzverbot komme neben dem eigentlichen Unternehmensverkauf keine eigene wirtschaftliche Bedeutung zu. Der Erwerberin habe hierdurch die Fortführung des Betriebs ermöglicht werden sollen. Entscheidend sei der Schutz des miterworbenen Kunden- bzw. Patientenstamms gewesen. Der Senat hat die Revision zugelassen.

Quelle: FG Münster

 

Fundstelle(n):
NWB RAAAF-16445