Online-Nachricht - Freitag, 14.01.2011

Land- + Forstwirtschaft | Gewerblicher Grundstückshandel mit Ackerland (FG)

Stellt ein Landwirt über einen Architekten mit dem Ziel einer erheblichen Wertsteigerung des Grundstücks eine Bauvoranfrage, mit der die zur Genehmigung angefragte Bebauung (6 Häuser) konkret dargestellt wird, liegt kein landwirtschaftliches Hilfsgeschäfte sondern ein selbständiger gewerblicher Grundstückshandel vor (,G,).

Im Streitfall hat der Kläger die Grenze vom landwirtschaftlichen Hilfsgeschäft zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten, indem er über einen Architekten eine Bauvoranfrage gestellt hat, mit einem Lageplan (Maßstab 1:1000), der die Art und Weise sowie die Lage der zur Genehmigung angefragten Bebauung konkret dargestellt hat.

Quelle: NWB Datenbank

 

Fundstelle(n):
NWB EAAAF-16432