Online-Nachricht - Donnerstag, 06.01.2011

Umsatzsteuer | Keine Steuerbefreiung für Berufsbetreuer (FG)

Das Niedersächsisches Finanzgericht hat klargestellt, dass die Umsätze eines Berufsbetreuers nicht von der Umsatzsteuer befreit sind ().

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Umsätze eines Berufsbetreuers sind nicht nach § 4 Nr. 18 UStG umsatzsteuerfrei. Ein Berufsbetreuer zählt weder zu den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege noch zu den der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind. Die Vorschrift ist auf andere Steuerpflichtige nicht anwendbar (vgl. NWB HAAAB-24825, m.w.N.). Umsätze eines Berufsbetreuers sind auch nicht gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL von der USt befreit.

Quelle: NWB Datenbank


 

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-16393