Online-Nachricht - Dienstag, 14.12.2010

Saudi-Arabien | Ausländische Steuern in Nicht-DBA-Staaten (BayLfSt)

Personen, die nicht in Saudi-Arabien leben, sind mit ihren aus saudi-arabischen Quellen stammenden Einkünften steuerpflichtig. Diese abgeltende Quellensteuer für Nicht-Ansässige ist eine besondere Erhebungsform der income tax in Saudi-Arabien und mit der deutschen Einkommensteuer im Sinne des § 34c Abs. 1 EStG vergleichbar (.1.1-4/2 St32).

Der saudi-arabischen income tax unterliegen natürliche Personen mit ihren gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften und juristische Personen mit ihren gewerblichen Einkünften. Nicht ansässige Personen sind nur mit ihren aus saudi-arabischen Quellen stammenden Einkünften steuerpflichtig. Bei ihnen wird diese income tax in Form einer abgeltenden Quellensteuer (withholding tax for Non-Residents) erhoben.
Die Sätze dieser Quellensteuer betragen:

  •  5% für Betriebsstättengewinne, Dividenden, Zinsen sowie für Honorare für
    technische und beratende Leistungen,

  • 15 % für Lizenzgebühren und für Zahlungen für Dienstleistungen von der Hauptverwaltung
    oder von verbundenen Unternehmen,

  •  20 % für Managementgebühren.

Diese abgeltende Quellensteuer für Nicht-Ansässige ist eine besondere Erhebungsform der income tax in Saudi-Arabien. Sie entspricht daher der im Anhang 12 II des Einkommensteuer-Handbuchs genannten income tax und ist mit der deutschen Einkommensteuer im Sinne des § 34c Abs. 1 EStG vergleichbar.
Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-16273