Online-Nachricht - Freitag, 03.12.2010

Verfahrensrecht | Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung (BFH)

Ein vom Kläger erklärter Verzicht auf mündliche Verhandlung wird wirkungslos, wenn das Finanzgericht einen Erörterungstermin anberaumt und das persönliche Erscheinen des Klägers anordnet. Das Finanzgericht darf danach nur dann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Beteiligten erneut darauf verzichten (; veröffentlicht am ).

Quelle: BFH online


 

Fundstelle(n):
NWB PAAAF-16223