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Online-Nachricht - Mittwoch, 01.12.2010

Gesetzgebung | Mehr Verbraucherschutz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen (BMJ)

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu Fragen des Wertersatzes beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften beschlossenen.

Hintergrund: Der Gesetzentwurf kommt einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs nach. Dieser hatte am entschieden, dass die Bestimmungen der Fernabsatzrichtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der Unternehmer von Verbrauchern für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen können. Einen Anspruch auf Wertersatz hat der Europäische Gerichtshof aber in den Fällen für möglich gehalten, in denen Verbraucher die Ware auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts - wie denen von Treu und Glauben und der ungerechtfertigten Bereicherung - unvereinbare Weise benutzt haben ().

Quelle: BMJ online


 

Fundstelle(n):
MAAAF-16211