Online-Nachricht - Mittwoch, 20.10.2010

Einkommensteuer | Besuchsreisen von Ehegatten bei doppelter Haushaltsführung (BFH)

Zu den im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähigen notwendigen Mehraufwendungen gehören die Kosten für eine wöchentliche Familienheimfahrt. Mit der Frage, ob dies auch dann gilt, wenn nicht der Arbeitnehmer am Wochenende nach Hause fährt, sondern - umgekehrt - der Partner den Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort besucht, muss sich demnächst der BFH beschäftigen (BFH-Az. - VI R 15/10).

Das FG Köln hatte diese Frage zunächst verneint, die Revision zum BFH jedoch zugelassen ( NWB RAAAD-46123), da es von grundsätzlicher Bedeutung sei, ob nicht im heutigen Wirtschaftsleben, bei dem der Mobilität des einzelnen Arbeitnehmers hohe Bedeutung zukomme, Aufwendungen für Besuchsreisen im Rahmen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung unabhängig davon als Werbungskosten abzugsfähig sein könnten, ob der Arbeitnehmer seinen Ehegatten am Familienwohnsitz aufsucht oder ob er von seinem Ehegatten am Arbeitsort besucht wird (sog. umgekehrte Familienheimfahrten).

Nachdem nun das Revisionsverfahren in der o.g. Rechtssache beim BFH anhängig ist, besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen und gegen eine ablehnende Entscheidung Einspruch einzulegen. Zur Einspruchsbegründung sollte auf das Verfahren vor dem BFH mit dem Aktenzeichen VI R 15/10 verwiesen werden. Damit besteht ein Rechtsanspruch auf das Ruhen des Einspruchs bis zur Entscheidung des BFH (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO). Einen entsprechenden Mustereinspruch finden Sie in der Datenbank unter der DokID: NWB CAAAD-48270.

Quelle: NWB Datenbank


 

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-15903