Online-Nachricht - Dienstag, 19.10.2010

Autokauf | Unzulässige Werbung mit der Bezeichnung "Jahreswagen" (OLG)

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass die Werbung mit der Bezeichnung "Jahreswagen (1 Vorbesitzer)" unzulässig ist, wenn ein Hinweis auf die vorherige gewerbliche Nutzung als Mietfahrzeug fehlt (OLG Oldenburg, Urteil v. 16.9.20101 - U 75/10).

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Mit dem Begriff Jahreswagen verbindet ein Kaufinteressent gewisse Qualitätsvorstellungen. Diese sind mit einem als Mietfahrzeug genutzten Wagen nicht vereinbar. Denn ein Mietfahrzeug wird durch eine Vielzahl von Mietern mit unterschiedlichem Fahrverhalten in besonderer Weise abgenutzt. Darauf muss der Händler bei einem Jahreswagen ausdrücklich hinweisen. Dies soll zumindest gelten, wenn in der Werbung noch hervorgehoben wird, dass das Fahrzeug nur einen "Vorbesitzer" gehabt hat.

Quelle: OLG Oldenburg online


 

Fundstelle(n):
NWB NAAAF-15898