Online-Nachricht - Freitag, 24.09.2010

Fotovoltaikanlagen | NRW verlangt Baugenehmigungen (OVG)

Die meisten der in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen errichteten privaten Solaranlagen sind einem Beschluss des OVG Münster zufolge illegal. Wie das OVG in dem noch unveröffentlichten Beschluss feststellte, hätten die Bauherren dafür eine Baugenehmigung beantragen müssen, berichtet die 'Münstersche Zeitung' ().

Zwar gibt es in der NRW-Bauordnung seit 1995 einen Passus, der besagt, dass Solaranlagen auf oder an Gebäuden keiner Baugenehmigung bedürfen. Das OVG stellte jetzt allerdings klar, dass diese Befreiung nur gilt, wenn der Strom im Haus selbst genutzt und nicht ins öffentliche Netz eingespeist werde. Wenn der Strom aber ins öffentliche Netz geschickt werde, handle es sich um einen 'gewerblichen Zweck' und damit um eine erhebliche Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes. Und für eine solche Änderung benötige man eine Baugenehmigung.

'In reinen Wohngebieten ist eine gewerbliche Nutzung überhaupt nicht zulässig', sagte Andrea Beule vom NRW-Bauministerium der Zeitung. Das Ministerium habe eigentlich mit einem erläuternden Erlass zur Vorschrift von 1995 nur den Wildwuchs auf Bauernhöfen im Außenbereich eindämmen wollen. Man sei aber überrascht, dass der Beschluss jetzt alle Solaranlagen treffe. Man müsse ihn jetzt genau studieren und dann über die Konsequenzen beraten.

Quelle: dapd

 

Fundstelle(n):
NWB TAAAF-15737