Suchen
Online-Nachricht - Freitag, 10.09.2010

Baden-Württemberg | Aktuelle Tipps zu Photovoltaikanlagen (FinMin)

Das Finanzministerium Baden-Württemberg informiert in einer neuen Broschüre u.a. über die Kleinunternehmerregelung, die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung und den Vorsteuerabzug beim Betrieb einer Photovoltaikanlage.


Auch die neu geregelte Frage der steuerlichen Behandlung von dachintegrierten Photovoltaikanlagen werde in dem „Aktuellen Tipp“  dargestellt. Diese dachintegrierten Anlagen können wie die herkömmlichen Aufdachanlagen innerhalb von 20 Jahren abgeschrieben werden.

„Immer mehr Bürgerinnen und Bürger installieren auf dem Dach ihres Hauses eine Photovoltaikanlage. Für den so gewonnenen Strom wird eine sogenannte Einspeisevergütungen gezahlt. Dabei gilt es einige steuerliche Regelungen zu beachten. Baden-Württemberg hat sich bei der Ausgestaltung erfolgreich für eine bürgerfreundliche Lösung eingesetzt“, sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag () in Stuttgart.

Der Aktuelle Tipp „Steuerrecht für Photovoltaikanlagen" ist auch bei allen Finanzämtern des Landes Baden-Württemberg kostenlos erhältlich.

Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg

 

Fundstelle(n):
JAAAF-15655