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Online-Nachricht - Mittwoch, 18.03.2009

Bewertung | Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren (BMF)

Das BMF hat den Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bekannt gegeben ( IV C 2 – S

Bei der Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens im vereinfachten Ertragswertverfahren ist zur Ermittlung des Ertragswerts der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag (§§ 201 und 202 BewG) mit dem Kapitalisierungsfaktor zu multiplizieren (§ 200 Abs. 1 BewG). Der in diesem Verfahren anzuwendende Kapitalisierungsfaktor setzt sich zusammen aus einem Basiszins und einem Zuschlag von 4,5 % (§ 203 Abs. 1 BewG). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht gemäß § 203 Abs. 2 Satz 4 BewG den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt.
Mit o.g. Schreiben hat das BMF nun den Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bekannt gegeben. Dieser ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür anhand der Zinsstrukturdaten auf den einen Wert von 4,02 % und auf den einen Wert von 4,58 % errechnet.
Der Basiszins auf den ist für Bewertungsstichtage ab dem bis zum und der Basiszins auf den ist für Bewertungsstichtage ab dem bis zum anzuwenden, wenn ein Erwerber einen Antrag nach Artikel 3 des ErbStRG auf rückwirkende Anwendung des durch das ErbStRG geänderten, am in Kraft getretenen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts gestellt hat.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) zur Ansicht oder zum Download bereit.

Quelle: BMF online

Fundstelle(n):
YAAAF-15329