Online-Nachricht - Freitag, 09.07.2010

Kommunalsteuern | Drei Modelle zur Reform der Gemeindefinanzen (BMF)

Die Mitglieder der Gemeindefinanzkommission traten am im BMF zu ihrer 2. Sitzung zusammen. Sie berieten u.a. die Zwischenberichte der von der Kommission eingesetzten Arbeitsgruppen zu dem Thema Kommunalsteuern.

Hintergrund: Die Arbeitsgruppe Kommunalsteuern hat den Auftrag, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Gewerbesteuer vorzunehmen und der Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung (Gemeindefinanzkommission) Vorschläge zur Zukunft der Gewerbesteuer unter Einbeziehung von Alternativmodellen zu unterbreiten und die Vorschläge an Hand von Prüfkriterien zu bewerten. Als Alternativmodelle werden das sog. Prüfmodell, das Kommunalmodell und das Modell der Stiftung Marktwirtschaft untersucht.

Prüfmodell: Eine, als „Prüfmodell" bezeichnete Alternative, sieht u.a. vor, dass das Gewerbesteuergesetz aufgehoben wird und somit die Gewerbesteuer wie auch die Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer entfallen. Die Gemeinden erhalten einen Zuschlag zur Einkommensteuer und Köperschaftsteuer. Der Einkommensteuertarif soll dabei in seinem gesamten Tarifverlauf um 15 % abgesenkt werden. Auf den abgesenkten (Bund-Länder-)Einkommensteuertarif soll ein mit Hebesatzrecht ausgestatteter kommunaler Zuschlag erhoben werden. Für die Berechnungen wurde ein durchschnittlicher Kommunalzuschlagssatz von 17,65 % als Annexsteuer unterstellt. Durch den Kommunalzuschlag auf die Einkommensteuer soll in Verbindung- mit dem ebenfalls eingeführten Kommunalzuschlag zur Köperschaftsteuer die Reichweite des Zuschlagrechts über die bisher Gewerbesteuerpflichtigen hinaus auf alle Ertragsteuerpflichtigen ausgedehnt werden. Der tarifliche Körperschaftsteuersatz soll von 15 % auf 24,29 % erhöht werden. Zusammen mit einem unterstellten durchschnittlichen Kommunalzuschlag von 17,65 % und dem unveränderten Solidaritätszuschlag von 5,5 % ergebe sich eine ertragsteuerliche Gesamtbelastung von thesaurierten Gewinnen bei Kapitalgesellschaften von 29,91 %. Sie liegt um 0,08 %-Punkte höher als im geltenden Recht (29,83 %). Des Weiteren soll der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer erhöht werden.

Kommunalmodell: Das „Kommunalmodell“ will den Anwendungsbereich der Gewerbesteuer durch die Einbeziehung von Freiberuflern und die heutige Bemessungsgrundlage durch die vollständige Erfassung der Veräußerungsgewinne und die Ausweitung der Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten verbreitern. Im Gegenzug soll eine allgemeine Tarifentlastung durch Messzahlenabsenkung herbeigeführt werden, so dass die Aufkommensneutralität im Modell gewahrt bleiben soll.



Modell der Stiftung Marktwirtschaft: Das „Modell der Stiftung Marktwirtschaft“ sieht die Einführung einer kommunalen Wirtschaftsteuer, die Einführung einer Bürgersteuer und die Beteiligung der Gemeinden am Lohnsteueraufkommen vor.



Anmerkung: Die von der Kommission gefassten Beschlüsse sowie die Zwischenberichte der Arbeitsgruppen stehen auf den Internetseiten des BMF vorrübergehend zum Download bereit.

Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
NWB QAAAF-15268