Online-Nachricht - Donnerstag, 22.04.2010

Schenkungsteuer | Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht europarechtswidrig (EuGH)

Der EuGH hat entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden bei der Bestimmung des Schenkungsteuerfreibetrags (§ 16 Abs. 2 i.V. mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) gegen Gemeinschaftsrecht verstößt ().

Hierzu führt der EuGH u.a. aus: Da die streitigen Bestimmungen die Höhe des Freibetrags vom Wohnsitz des Schenkers und des Schenkungsempfängers zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung abhängig machen, stellt die damit einhergehende höhere Besteuerung der Schenkung unter Gebietsfremden eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Eine Rechtfertigung für eine solche  Beschränkung konnte das Gericht nicht feststellen. Art. 56 EG i.V. mit Art. 58 EG steht damit einer Regelung entgegen nach der der Freibetrag im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks dann, wenn Schenker und Schenkungsempfänger zur Zeit der Ausführung der Schenkung ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hatten, niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest einer von ihnen zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz im erstgenannten Mitgliedstaat gehabt hätte.

Quelle: EuGH online

 

Fundstelle(n):
NWB JAAAF-14764