Online-Nachricht - Montag, 19.04.2010

Steuerberatungskosten | BMF kündigt Umsetzung des Koalitionsvertrages an (DStV)

Nachdem die schwarz-gelbe Regierung die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, kündigt das BMF nun die Umsetzung dieser Zusage an.


"Im Jahressteuergesetz 2010 wird das zwar noch nicht klappen, aber wir sind uns dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bewusst und werden ihn erfüllen", sagte ein Sprecher des BMF gegenüber der Süddeutsche Zeitung (). Trotz dieses Versprechens wird der DStV anlässlich seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2010 nochmals nachdrücklich auf die Notwendigkeit des Sonderausgabenabzugs hinweisen.

Hintergrund: Seit dem sind Steuerberatungskosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. lies nämlich ab dem VZ 2006 § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG entfallen. Steuerberatungskosten, die Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, blieben weiterhin als solche abziehbar.

Quelle: DStV

 

Fundstelle(n):
NWB PAAAF-14723