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Online-Nachricht - Donnerstag, 08.04.2010

Gesetzgebung | Entschädigungen für überlange Gerichtsverfahren (BMJ)

Das BMJ hat heute einen Gesetzentwurf für eine Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Gerichtsverfahren vorgestellt (Referentenentwurf v. ).


Hintergrund: Bei überlangen Gerichtsverfahren gibt es bislang im deutschen Recht keine spezielle Rechtschutzmöglichkeit. Die Betroffenen können nur versuchen, sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter oder äußerstenfalls mit einer Verfassungsbeschwerde zu wehren. Für den Ausgleich von Nachteilen gibt es nur den allgemeinen Amtshaftungsanspruch, der oft nicht weiterhilft. Er gilt nur für schuldhafte Verzögerungen, um die es in vielen Fällen nicht geht. Außerdem deckt die Amtshaftung keine immateriellen Nachteile ab, etwa seelische oder gesundheitliche Belastungen durch überlange Gerichtsverfahren.

Durch das geplante Gesetz werden im Gerichtsverfassungsgesetz vier neue Paragraphen eingeführt, die eine Entschädigung für denjenigen vorsehen, „der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet.“ Das Bundesverfassungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz sowie Verwaltungs- und Finanzgerichtsordung werden entsprechend angepasst.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erwartet „positive Effekte für die Justiz insgesamt. Bei berechtigten Klagen werden die Verantwortlichen über Verbesserungen bei Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken. Die Entschädigung stärkt den Rechtsschutz vor deutschen Gerichten“.

Momentan haben Länder und Verbände Gelegenheit, zu dem Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen.

Quelle: BMJ

 

Fundstelle(n):
OAAAF-14651