Online-Nachricht - Mittwoch, 31.03.2010

Gesellschafter-Geschäftsführer | Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA (BFH)

Die nachhaltige vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als vGA zu beurteilen. Unterbindet die Gesellschaft die unbefugte Nutzung nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis als auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Die Zuordnung (vGA oder Arbeitslohn) bedarf der wertenden Betrachtung im Einzelfall (; veröffentlicht am ).

Dazu führt der BFH weiter aus: Bei einer nachhaltigen „vertragswidrigen“ privaten Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer liegt der Schluss nahe, dass Nutzungsbeschränkung oder -verbot nicht ernstlich, sondern lediglich formal vereinbart sind, da üblicherweise der Arbeitgeber eine unbefugte Nutzung durch den Arbeitnehmer nicht duldet. Unterbindet der Arbeitgeber (Kapitalgesellschaft) die unbefugte Nutzung durch den Arbeitnehmer (Gesellschafter-Geschäftsführer) nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis als auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Die Zuordnung bedarf dann der wertenden Betrachtung aller Gesamtumstände des Einzelfalls, bei der immer auch zu berücksichtigen ist, dass die „vertragswidrige“ Privatnutzung auf einer vom schriftlich Vereinbarten abweichenden, mündlich oder konkludent getroffenen Nutzungs- oder Überlassungsvereinbarung beruhen und damit im Arbeitsverhältnis wurzeln kann.

Quelle: BFH online

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Fundstelle(n):
NWB XAAAF-14609