Online-Nachricht - Montag, 01.03.2010

Altersdiskriminierung | Keine PKH bei Bewerbung auf unpassende Stelle (LAG)

Ein 61jähriger Mann erhält keine Prozesskostenhilfe für seine Klage auf Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung, wenn er für die begehrte Stelle offensichtlich ungeeignet ist ().


Sachverhalt: Der Kläger hatte sich am um eine Stelle als Vertriebsleiter mit 15 unterstellten Mitarbeitern beworben. Vor Gericht behauptet er, die Personalleiterin habe ihm in einem Gespräch im Juli 2009 erklärt, er sei zu alt und passe nicht in das Vertriebsteam.

Dazu führt das Gericht weiter aus: Die Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, weil davon auszugehen war, dass der Kläger für die Stelle offensichtlich ungeeignet war. Er hatte jedenfalls seit 1986 nach seinen eigenen Bewerbungsunterlagen als Selbständiger ohne Personalverantwortung gearbeitet, während die Stellenanzeige bereits erworbene Erfahrungen in ähnlicher Position wie der eines Leiters der Vertriebsabteilung verlangte. Dass das Alter bei der Ablehnung tatsächlich keine Rolle gespielt hat, stand für das Landesarbeitsgericht auch deshalb fest, weil der Kläger im Juli unangemeldet bei der Firma erschienen war, ein Gespräch mit der Personalleiterin gefordert und, ohne das übrige Bewerberfeld zu kennen, behauptet hatte, der bestqualifizierteste Bewerber zu sein. Aus einer solchen Provokation und Selbstüberschätzung - so das Landesarbeitsgericht - habe die Firma nur den Schluss auf die fehlende Eignung ziehen können.

Quelle: NRW justiz online

 

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-14371