Online-Nachricht - Freitag, 12.02.2010

Übersichtstabelle | Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum (BMF)

Mit Schr. des BMF. v. veröffentlicht die Behörde den aktuellen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum ().


Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. In geeigneten Fällen müssen Steuerfestsetzungen vorläufig durchgeführt werden, wenn ungewiss ist, ob und wann ein Abkommen wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit müssen im Bescheid angegeben geben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Abkommensinhalt - soweit bekannt - bereits berücksichtigt werden soll, muss nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles entschieden werden.
Finanzverwaltung bildet mit einer tabellarischen Übersicht über alle zum Stichtag bestehenden DBA die veränderte geopolitische Situation ab. Insbesondere besteht eine besondere Situation in folgenden Fällen: 

  • Zerfall der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ)

  • Zerfall der Sowjetunion

  • Teilung der Tschechoslowakei

  • Hongkong wurde mit Wirkung ab ein besonderer Teil der VR China (Hongkong Special Administrative Region)

  • Seit ist im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten bis auf weiteres ein abkommenloser Zustand eingetreten.

Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
NWB HAAAF-14247